Die Organe des Landesverbandes sind:
Die Landesdelegiertenversammlung
- Ist oberstes Organ des Verbandes
- Jeder Freundeskreis entsendet je nach Mitgliederanzahl zwischen 2 und 5 Delegierte
- Sie wählt, überwacht, kontrolliert und entlastet den Vorstand
- Sie erteilt Aufträge und setzt Impulse
- Sprachrohr der einzelnen Gruppenmitglieder auf Landes und Bundesebene
- Sie entscheidet über Satzungsänderungen und Auflösung des Verbandes sowie über den Ausschluss von Mitgliedern
Der
Landesvorstand
- Besteht aus 13 ehrenamtliche Mitgliedern
- Er vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich
- Organisation und Koordination der unterschiedlichen Angebote auf Landesebene
- Ansprechpartner für alle Gruppen und deren Mitglieder
- Ist Bindeglied zum Bundesverband